Gefährdungsbeurteilung
Die Grundlage für das Sicherheits- und Gesundheitsmanagement in jedem Unternehmen ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie muss regelmäßig
durchgeführt, aktualisiert und dokumentiert werden. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder von dazu beauftragten fachkundigen Personen durchführen lassen.
Wir führen für unsere Kunden die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage der rechtlichen Vorschriften aus, erfassen die Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, ermitteln und beurteilen die Gefahren und
legen Arbeitsschutzmaßnahmen fest. Die Maßnahmen werden durchgeführt und auf Wirksamkeit überprüft. Die Gefährdungsbeurteilung wird fortgeschrieben.