Arbeitsschutz
Ab dem 1. Mitarbeiter müssen Arbeitgeber für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Mitarbeiter sorgen. Diese Unternehmerpflichten ergeben sich aus diversen Gesetzen und Verordnungen. Die dafür zuständige Person nennt sich Fachkraft für Arbeitssicherheit oder im allgemeinen Sprachgebrauch auch Sicherheitsbeauftragter.
Wir beraten Sie bei der sicherheitstechnischen Betreuung (als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit), bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und der menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze. Unser Angebot als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen Sachsenweit gemäß der DGUV Vorschrift 2 und § 6 ASiG an.
Eine kleine Unternehmerweisheit: Gesunde Mitarbeiter sind die Grundlage für Ihren Erfolg!
Wir unterstützen Sie bei dem Unternehmermodell, wo Sie bei Bedarf eine Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen können und auch im Bedarfsfall sollten.
Rahmenverträge bieten viele Vorteile für Unternehmen, die sich in Verbänden, Innungen oder durch Vernetzung organisieren, wie beispielsweise Praxen oder Handwerksbetriebe.
Die Betreuung in einem Rahmenvertrag ist wesentlich günstiger und der Aufwand geringer, gerne berate ich Sie und biete Ihnen eine lukrative Betreuung innerhalb eines Rahmenvertrages im Arbeits- und Brandschutz an.